Allgemeine Geschäftsbedingungen der H&H Technologien

Stand Januar 2012

Geltungsbereich

1. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen  Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Zusagen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht. Kunden im Sinne unserer Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, außer juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen handeln. Vereinbarungen unserer Außendienstmitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn sie durch uns bestätigt werden.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Dies gilt nicht im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten, soweit das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen.

 

Angebote – Angebotsunterlagen

Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend bis zur endgültigen Auftragsbestätigung; Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Montageskizzen, Beschreibungen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit verbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke, Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.

 

Lieferzeit    

Die Lieferzeit beginnt nach Zugang der Auftragsbestätigung, vorbehaltlich der Liefermöglichkeit und anderweitigen vertraglichen Regelungen.

Die vereinbarten Frist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.

Falls wir in Verzug geraten, muss der Käufer und eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet worden sind.

Etwaige Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern der oder die Geschäftsführer oder einer unserer Mitarbeiter die Verzögerung fahrlässig herbeigeführt hat.

Wir sind jederzeit zu Tieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

 

Höhere Gewalt und Vertragshindernisse

Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen behördliche Verfügungen oder andere von der

Leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung. Den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern , verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung und Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als 8 Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisen oder vollständigen Wegfall der Bezugsquellen der Verkäufers ist dieser nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.

 

Versand

Der Verkäufer behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Bei einem Warenwert unter € 150,- Lieferung innerhalb Deutschlands werden Frachtkosten in Höhe von € 5,00 berechnet. Bei Lieferungen ins Ausland ermitteln wir gerne auf Ihre Anfrage. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das gleiche gilt nach Vertragsabschluß eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bestellung auf diesen über.

Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen zu sorgen. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die Insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

 

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto. Die genannten Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.

Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen gemäß den jeweiligen Zinssätzen für kurzfristige Bankkredite, mindestens aber 3% p.a. über dem jeweiligen Basissatz, bei Rechtgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, mit 8 % über Basissatz.

 

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer , einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüche und Einlösungen von Schecks und Wechseln, erfüllt hat. Der Eigen-

tumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Der Verkäufer ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer im Verzug ist. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt hat. Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, so kann er für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine Vergütung verlangen, die sich gemäß § 13Abs.2 Verbraucherkreditgesetz bemisst. Kunde ist verpflichtet, die Ware bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Soweit der die Ware umbildet oder verarbeitet, erfolgt dies stets im Namen und im Auftrag für uns. Wird die Verarbeitung bzw. Umbildung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vorgenommen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu vermieten. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages ( einschließlich Mehrwertsteuer ) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung oder Vermietung gegen andere erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Ware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung bzw. Umbildung weiterveräußert oder vermietet hat. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Ferner verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

Mängelrügen / Haftung

Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Die Vereinbarung von Beschaffenheiten und die Übernahme etwaiger Garantien ist für uns nur dann verbindlich, soweit sie ausdrücklich und im Vertrag schriftlich vorgenommen worden ist.  Für Mängel der Ware leisten wir dem Kunden zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl insbesondere Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware uns gegenüber schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweiskraft für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wählt der Kunde wegen eines Mangels der Ware nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruchwegen des Mangels zu. Wählt  der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.

Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Soweit der Kunde die Ware selber gebraucht oder die Ware ausschließlich an Unternehmer weiterverkauft wird, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche – unter dem Vorbehalt, dass der Kunde uns den Mangel gemäß dieser Bestimmung anzeigte- ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Zahlungsverzug und Kreditverfall des Kunden können wir die Erfüllung von Mängelansprüchen verweigern, bis der Kunde seine Zahlungspflicht in dem Umfang erfüllt hat, die dem Rechnungswert unserer gelieferten Ware abzüglich einer vorhandenen Mängeln entsprechenden Kaufpreisminderung entspricht. Etwaige Ansprüche der Kunden aufgrund der von uns gesondert abgegebenen Garantieerklärungen bleiben unberührt.

 

Abtretungs- und Verpfändungsverbot  

Der Kunde darf Forderungen, die ihm aus der Geschäftsbeziehung gegenüber uns zustehen, ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder abtreten noch verpfänden.

 

Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile 75223 Niefern-Öschelbronn

 

Gerichtsstand    

Der Gerichtsstand ist nach unserer Wahl für beide Vertragsteile das Amtsgericht Pforzheim, auch im Wechsel und Scheckprozess.

Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, seine Ansprüche an dem jeweiligen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.

Bei Lieferungen ins Ausland gilt der vorstehende deutsche Gerichtsstand und damit die Anwendung des deutschen Rechts ebenfalls ausdrücklich vereinbart.

 

Schlussbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gilt in jedem Falle unter Ausschluss ausländischem Rechtes nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konvention vom 01.07.1964 betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ( UN-Kaufrecht) findet keine Anwendung.

Bei Export unserer Waren durch unsere Kunden in Gebiete außerhalb Deutschlands  übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Produkte Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz  des Schadens verpflichtet, der von uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden.